Was die Airline festlegt, was die Sicherheitskontrolle festlegt und warum bei Flüssigkeiten zwei unterschiedliche Regeln gleichzeitig relevant sein können.

Beim Handgepäck greifen zwei Regelwerke ineinander. Die Airline entscheidet über Anzahl, Maße und Gewicht deiner Kabinengepäckstücke. Die Sicherheitsregeln bestimmen, welche Gegenstände und Flüssigkeiten durch die Kontrolle dürfen. Wer beides trennt, vermeidet die häufigsten Überraschungen am Flughafen.

Größe und Gewicht: immer zuerst bei der Airline prüfen

Der BER weist ausdrücklich darauf hin, dass Größe und Gewicht vom jeweiligen Luftfahrtunternehmen abhängen. Häufig verwendete Maße sind deshalb nur Orientierung, keine allgemeine Flughafenregel. Gerade bei günstigen Tarifen können persönliche Tasche und größeres Handgepäck unterschiedlich behandelt werden.

Flüssigkeiten: CT-Spur und klassische Spur unterscheiden sich

An den neuen CT-Kontrollen am BER dürfen Flüssigkeitsbehälter bis zu 2 Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitgeführt werden. Elektronische Geräte können dort ebenfalls im Gepäck bleiben. An konventionellen Kontrollspuren gilt dagegen weiterhin die klassische Begrenzung mit kleinen Behältern.

Weil vorab nicht garantiert ist, welche Spur du nutzt, empfiehlt der BER weiterhin, sich an der allgemeinen 100-ml-Regel im 1-Liter-Beutel zu orientieren. Damit bleibst du unabhängig von der gewählten Sicherheitskontrolle.

Laptop und Tablet

An CT-Scannern können elektronische Geräte grundsätzlich im Handgepäck bleiben. An konventionellen Spuren kann das Auspacken weiterhin erforderlich sein. Packe Laptop und Tablet deshalb so, dass du sie bei Bedarf schnell erreichen kannst.

So einfach geht's

In drei Schritten zum Transfer

Person bucht Flughafentransfer am Laptop
01

Fahrt buchen

Gib Start und Ziel ins Buchungsformular ein.

Fahrer wartet am Flughafen BER
02

Fahrer kommt

Du siehst verfügbare Fahrzeuge mit Preis vor der Buchung.

Entspannter Passagier während der Fahrt
03

Losfahren

Buchen, online zahlen und die Bestätigung per E-Mail erhalten.

Powerbanks gehören ins Handgepäck

Der BER verweist bei Powerbanks auf die IATA-Regeln. Bis 100 Wh sind Powerbanks im Handgepäck grundsätzlich möglich; für Geräte zwischen 100 und 160 Wh gelten strengere Bedingungen und häufig eine vorherige Zustimmung der Airline. Powerbanks über 160 Wh sind im Passagiergepäck nicht zulässig. Da Fluggesellschaften zusätzliche Vorgaben machen können, solltest du bei größeren Akkus immer direkt die Airline prüfen.

Was im Handgepäck schnell Probleme macht

  • Messer und Scheren oberhalb der zulässigen Klingenlänge.
  • Bestimmte Sprays und entzündliche Stoffe.
  • Sturm- und Benzinfeuerzeuge.
  • Nicht korrekt gesicherte Akkus oder Geräte mit problematischen Batterien.
  • Gegenstände, die zwar sicherheitsrechtlich erlaubt, aber nach Airline-Regeln zu groß oder zu schwer sind.

Packstrategie für einen reibungslosen Ablauf

  • Wertsachen, Medikamente und Reisedokumente ins Handgepäck.
  • Flüssigkeiten so packen, dass auch eine konventionelle Kontrolle möglich ist.
  • Powerbanks vor Kurzschluss schützen und Kapazität kennen.
  • Laptop und Elektronik erreichbar halten.
  • Vor Abfahrt die Airline-Regeln zu Maßen und Gewicht erneut prüfen.

Passend dazu auf Flughafentransfer.Berlin: Sondergepäck zum BER: Fahrrad, Ski, Kinderwagen und mehr

Weitere Informationen beim Flughafen BER

Offizielle Hinweise zu Handgepäck, Powerbanks und verbotenen Gegenständen: Handgepäck am Flughafen BER

Hinweis: Flughafen-, Airline- und Sicherheitsregeln können sich ändern. Prüfe die Angaben vor der Reise nochmals bei BER und deiner Fluggesellschaft.