Wann du überhaupt durch eine Passkontrolle musst, warum UK-Flüge anders laufen als Schengen-Flüge und wann automatisierte Grenzkontrollen helfen können.
Sicherheitskontrolle und Passkontrolle sind zwei verschiedene Prozesse. Die Sicherheitskontrolle betrifft Passagiere und Handgepäck. Eine Pass- oder Grenzkontrolle wird dagegen relevant, wenn du die Schengen-Außengrenze überquerst. Deshalb können zwei Flüge vom selben Terminal einen deutlich unterschiedlichen Weg zum Gate haben.
Schengen oder Non-Schengen?
Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums gibt es im regulären Ablauf keine Grenzkontrolle wie bei einem Non-Schengen-Abflug. Fliegst du dagegen in ein Land außerhalb des Schengen-Raums, musst du zusätzliche Zeit für die Passkontrolle einplanen. Das gilt beispielsweise auch für das Vereinigte Königreich, das nicht zum Schengen-Raum gehört.
Wo liegt der Non-Schengen-Bereich am BER?
Im Terminal 1 befinden sich Non-Schengen-Abflüge unter anderem auf Ebene E2. Entscheidend ist aber immer dein konkretes Gate. Nach der Sicherheitskontrolle solltest du deshalb nicht lange im zentralen Bereich bleiben, bevor du geprüft hast, ob auf dem Weg zum Gate noch die Grenzkontrolle folgt.
Warum an der Passkontrolle zusätzliche Wartezeit entstehen kann
Die Dauer hängt von Flugaufkommen, Reisedokument, Berechtigung für automatische Kontrollsysteme und der Zahl gleichzeitig abfliegender Non-Schengen-Verbindungen ab. Der BER weist zusätzlich darauf hin, dass die Einführung des europäischen Entry/Exit-Systems EES zeitweise zu längeren Wartezeiten bei Ein- und Ausreise in beziehungsweise aus dem Schengen-Raum führen kann.
So einfach geht's
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EasyPASS kann für berechtigte Reisende Zeit sparen
Am BER stehen automatisierte Grenzkontrollen über EasyPASS zur Verfügung. Ob du sie nutzen kannst, hängt von Reisedokument, Staatsangehörigkeit und den jeweils geltenden Teilnahmebedingungen ab. Für bestimmte Reisende aus Drittstaaten gibt es zudem ein Registrierungsverfahren. Prüfe die Berechtigung vorab, statt erst an der Schleuse zu entscheiden.
Diese Unterlagen solltest du griffbereit haben
- Reisepass oder Personalausweis, soweit für das Ziel zulässig.
- Bordkarte.
- Visum oder elektronische Einreisegenehmigung, wenn erforderlich.
- Weitere Dokumente, die das Zielland verlangt.
- Bei Minderjährigen gegebenenfalls Einverständniserklärungen und zusätzliche Nachweise.
Nach der Landung am BER
Bei Ankünften aus Non-Schengen-Staaten liegt die Grenzkontrolle vor Gepäckausgabe und Ausgang. Erst danach gelangst du in die öffentliche Ankunftshalle. Wer abgeholt wird, sollte deshalb erst nach Passkontrolle und Gepäckausgabe zum bestätigten Treffpunkt gehen.
Passend dazu auf Flughafentransfer.Berlin: Treffpunkt am Flughafen BER nach der Ankunft
Weitere Informationen beim Flughafen BER
Offizielle Informationen zu Grenzkontrolle und EasyPASS: Pass- und Ausweiskontrolle am Flughafen BER
Hinweis: Flughafen-, Airline- und Sicherheitsregeln können sich ändern. Prüfe die Angaben vor der Reise nochmals bei BER und deiner Fluggesellschaft.